RWA - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die Musterbauordnung (MBO) ist die von den Ländern gemeinsam erarbeitete Grundlage für die Landesbauordnung.
In ihr sind die brandschutztechnischen Schutzziele festgeschrieben:
§ 17 "Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
Diese Tatsache - in der Praxis häufig nicht genug beachtet - stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der Hersteller und ausführenden Unternehmen.
Der Einbau von Rauchabzugsanlagen ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um aktive und passive Rettung von Personen sicherzustellen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Fluchtwege frei, ermöglichen den gezielten Löschangriff, retten Menschenleben und schützen Sachwerte. Diese Tatsache - in der Praxis häufig nicht genug beachtet - stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der Hersteller und ausführenden Unternehmen. Mit RWA-Anlagen werden Rauch- und Hitze abgeleitet und natürlich auch giftige Brandgase. Dies ist ein ganz wichtiger Aspekt, denn 90% aller Brandtoten sind Opfer toxischer Gase.
Hilfeleistende Kräfte wie die Feuerwehr können schneller retten, wenn die Sicht nicht durch dichten Rauch versperrt wird. Natürlich erleichtert auch das Umfeld ohne den enormen Hitzestau den Einsatz.
Rauchabzugsanlagen · Wartung
Hinweise und Vorschriften zur Notwendigkeit der Wartung
Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit einer eingebauten Rauchabzugsanlage zu sichern und den Wert dieser Sicherheitsanlage zu erhalten, ist eine regelmäßige und fachgerechte Wartung und Pflege erforderlich.
Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers, diese Leistung sicherzustellen. Unterlassene Wartungen führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches und können nach einem Brandfall zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wesentliche Quellen für die festgelegten Vorschriften zur Wartung sind unter anderem (Auszüge, ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Musterbauordnung (MBO)
§ 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird
und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
§ 1 · technische Anlagen und Einrichtungen müssen, wenn sie der Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen dienen, vor der ersten Inbetriebnahme der baulichen Anlagen, unverzüglich auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.
DIN 57833 Teil 1
Wartungen für elektrischen Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen z. B. auch elektrische NRA oder Rauchmelder, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Auch die Gewährleistungsfrist einer installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlage wird von der Wartung berührt, wenn sie z. B. nicht durch den Errichter oder eine Fachfirma durchgeführt wird.
VOB § 13 Nr. 4
Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche abweichend von Absatz 1 (nur) 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
Zur Sicherstellung seiner ungeschmälerten Gewährleistungsansprüche sollte der Bauherr bzw. der Betreiber den Wartungsvertrag mit dem Errichter der Anlage abschließen. Damit im Brandfall der Feuerversicherer den Schaden reguliert, müssen vom Versicherungsnehmer auch die in den Versicherungsverträgen relevanten Vereinbarungen für die Wartung eingehalten sein.
VdS/CEA-Richtlinie 4020
Abschnitt 12.2 Wartung
In regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, vorhandene Bauteile,
die Zuluftöffnungen sowie Energiezuleitungen und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden.
Die Prüfungen sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB)
Im § 7 der AFB wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder sonst noch auferlegten und vereinbarten Vorschriften zu beachten. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen und sich von der Regulierungszusage befreien.
Bauherr und Betreiber von Gebäuden müssen demnach installierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen regelmäßig warten lassen. Sonst riskieren sie sogar den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.
Intervalle der Wartung
Die Intervalle für die durchzuführende Wartungen sind u.a. vorgegeben:
den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (ABP) der eingesetzten NRA-Systeme, in denen in der Regel die mindestens jährliche Wartung vorgeschrieben ist,
in der DIN 18232-2,
· nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen NRA mit ihren ...
· bei besonders schmutz- oder staubbelasteten Betriebsstätten sollen die Wartungsintervalle entsprechend verringert werden ...
in der DIN 57833 Teil 1,
· sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich, durchzuführen ...
und in der VdS/CEA-Richtlinie 4020.
· in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, müssen nach den Angaben des Errichters ...
Wartungstätigkeiten
Der genaue Umfang der Wartungsarbeiten ergibt sich aus der jeweiligen hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitung. Vor Beginn der Wartungsarbeiten ist die Gesamt-Anlage auf vorgenommene Änderungen (z.B. bauliche Änderungen an den RA-Eintrittsöffnungen oder an der Zuluft, das Einbringen neuer Trennwände usw.) zu überprüfen.
Für die Wartung ist es in der Regel vom jeweiligen Hersteller/Errichter vorgeschrieben -, die komplette RWA an der Gruppenauslösestelle (Zentrale, Alarmkasten o.ä.) zu aktivieren, um so das reibungslose Ineinandergreifen aller Systemkomponenten ähnlich dem realen Einsatzfall zu beobachten und überprüfen zu können.
Bei der Probeauslösung und Wartung verbrauchte Materialien (z.B. CO2-Patronen, Auslöser) sind zu ersetzen.
DIN 18232-2: Austausch von Materialien
Beim Austausch von Verbrauchs- oder Ersatzteilen ist darauf zu achten, dass das ordnungsgemäße und störungsfreie Zusammenwirken der Anlagenteile (Systemkompatibilität) sichergestellt ist. Es dürfen nur Verbrauchs- oder Ersatzteile mit entsprechender Anerkennung (gelistet im allgemeinen Prüfzeugnis ABP nach DIN 18232) oder Originalteile verwendet werden. Eine reine Sichtkontrolle oder eine Maßnahme ohne die vollständige Öffnung der NRA über die für den Ernstfall vorgesehenen Auslöser stellt keine fachgerechte Wartung dar und ist unbedingt auf den Wartungsunterlagen mit Begründung zu vermerken.
Da der Wartungsmonteur an jedem Rauchabzugsgerät entsprechende Wartungs- und Pflegearbeiten durchführen muss, müssen diese entsprechend ungehindert zugänglich sein.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind unbedingt zu beachten.
Wer darf warten?
Für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen von der besonderen Sachkenntnis des ausführenden Unternehmens abhängt, wie es bei RWA-Anlagen der Fall ist, muss der Wartungsunternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden seine Eignung nachweisen. Dies gilt neben der Wartung auch für die Instandsetzung einer RWA. Diese Arbeiten sollten deshalb nur solchen Unternehmen anvertraut werden, die über das erforderliche Know-how, über geschultes Fachpersonal und die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen (z.T. Spezial-) Werkzeuge, in den Prüfungszeugnissen gelistete Originalaustausch- und Zubehörteile verfügen, nach VdS und ISO 9000 zertifiziert, vom Systemhersteller bzw. Errichter autorisiert sind und auch für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Rückgriffdeckung (Haftpflichtversicherungssumme und ausreichend hohes Stammkapital) bieten können.
Forderung nach DIN 18232-2:
"Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden."
Die Anerkennung einer solchen Qualifikation erfolgt zum Beispiel durch die Autorisierung durch den Systemhersteller oder den Errichter der jeweils installierten Rauchabzugsanlage.
Forderungen nach VOB § 13 Nr. 4:
· beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche abweichend von Absatz 1 (nur) 2 Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
Der Fachmonteur erkennt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Wartung nicht nur Beschädigungen und Zerstörungen an den Komponenten der Rauchabzugsanlage, sondern dazu z.B. auch Veränderungen im baulichen Umfeld. Damit können eine Instandsetzung rechtzeitig geplant und teuer - weil oft lange unbemerkt - Langzeitschäden meist verhindert oder zumindest reduziert werden.
Eine regelmäßig gepflegte und gewartete RWA bleibt so über viele Jahre funktions- und einsatzbereit.
Fachbegriffe zu RWA-Anlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein zentraler Bestandteil des modernen Brandschutzes. Sie tragen maßgeblich dazu bei, Brände zu kontrollieren und die Gefahr für Menschen, Gebäude und Sachwerte zu minimieren. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Funktionsweise, die verschiedenen Typen von RWAs, ihre Anwendungsbereiche und die damit verbundenen Vorteile.
- Funktionsweise
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten Rauch und Wärme gezielt aus Gebäuden ab, um raucharme Zonen zu schaffen. Dadurch bleiben Fluchtwege frei und die Gebäudestruktur wird vor übermäßiger Erwärmung geschützt.
- Einsatzbereiche
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind wesentliche Sicherheitssysteme, die in verschiedenen Gebäudetypen eingesetzt werden, um im Brandfall Rauch und Wärme wirksam abzuführen. Sie tragen entscheidend dazu bei,
Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten, Sachschäden zu minimieren und die Arbeit der Feuerwehr zu erleichtern.
- Öffentliche Gebäude: In Schulen, Krankenhäusern und Einkaufszentren sorgen RWA für sichere Fluchtwege und unterstützen die Rettungskräfte.
- Industriehallen: In Produktionsanlagen mit hoher Brandlast verhindern sie Überhitzungen und reduzieren rauchbedingte Betriebsunterbrechungen.
- Wohngebäude: Vor allem in Hochhäusern sind sie unverzichtbar, um den Rauchabzug in Treppenhäusern zu gewährleisten.
- Tiefgaragen: RWA minimieren die Ansammlung giftiger Rauchgase und erleichtern die Entrauchung im Brandfall.
- Lagerhallen: Sie schützen das Lagergut vor Rauchschäden und sichern Fluchtwege.
- Wartung
- Die zuverlässige Funktion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) erfordert regelmäßige Wartungen und Prüfungen. Dazu gehören:
- Funktionskontrolle der Steuerung
- Kontrolle der Abluft- und Zuluftöffnungen
- Kontrolle der Brandmelder und Handauslöser
- Rechtliche Vorgaben
- Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind nach DIN 18232 verpflichtet, diese in festgelegten Intervallen durchführen zu lassen.
- Fazit
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil moderner Brandschutzkonzepte. Sie führen Rauch und Wärme gezielt ab, retten Leben, schützen Gebäude und erleichtern den Einsatz der Feuerwehr. In Kombination mit Aerosol-Löschanlagen sorgen sie für ein Höchstmaß an Effizienz und Sicherheit. Regelmäßige Wartung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten ihre dauerhafte Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
- Weitere Informationen
- Artikel Wikipedia · Rauch- und Wärmeabzug
